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Dezember 2018 – Kieferorthopädische Frühbehandlungen bei Kleinkindern

Die meisten Zahnspangenträger, die wir im Alltag antreffen, sind im „Normalfall“ zwischen 8 und 15 Jahre alt. Immer öfter begegnen wir auch Erwachsenen, die ihre Zahnstellung korrigieren lassen. Kieferorthopädische Therapiemaßnahmen bei Kleinkindern bzw. im Milchgebiss sind dagegen weniger bekannt.

Dennoch kommen Gebissanomalien auch bei den Jüngsten immer mal wieder vor. Wichtig ist in diesen Fällen, dass Fehlentwicklungen am kindlichen Gebiss rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls kieferorthopädisch behandelt werden. Eine Frühbehandlung hat das Ziel, spätere Komplikationen im bleibenden Gebiss zu mindern und idealerweise auszuräumen.

Doch was sind eigentlich die Ursachen für Fehlentwicklungen des Milchgebisses?

Es gibt zusammenfassend vier Hauptursachen für Fehlentwicklungen des kindlichen Kauapparats. Diese sind:

  • Ungünstige Angewohnheiten (Habits)
  • Zahn- und Kieferfehlstellungen durch genetische Faktoren
  • Fehlfunktionen der Muskulatur
  • Frühzeitiger Milchzahnverlust

Die Gründe für diese Fehlentwicklungen sind vielseitig und häufig bedingt durch:

  • den Gebrauch eines Schnullers oder das Lutschen an Daumen oder Finger über das 3. Lebensjahr hinaus
  • falsche Schluckmuster, wie z. B. das nach vorne Strecken der Zunge beim Schlucken
  • das Saugen an Lippe oder Wange
  • gewohnheitsgemäße Mundatmung oder anatomisch vergrößerte Rachenmandeln
  • Seitenzähne, die nicht richtig aufeinanderbeißen
  • einen vorgeschobenen Unterkiefer (Unterkiefervorbiss)
  • Sprechstörungen wie Lispeln und Schwierigkeiten in der Lautbildung
  • Zahnverlust auf Grund von Unfällen oder Karies

Wie notwendig ist eine Therapie und welche Maßnahmen gibt es?

Die Notwendigkeit einer Behandlung sollte nur in Erwägung erzogen werden, wenn …

  • Kiefer und Zähne in ihrem Wachstum bedroht sind,
  • Kiefergelenksprobleme Schmerzen verursachen,
  • Engstellungen der Zähne immer wiederkehrende Karies oder Entzündungen hervorrufen,
  • die vorliegende Anomalie weiterhin zunimmt oder
  • ein späterer Behandlungszeitpunkt nach dem 8. oder 9. Lebensjahr den Behandlungserfolg stark einschränken würde.

Bevor wir jedoch zahnmedizinisch eingreifen, versuchen wir in Zusammenarbeit mit Eltern und Kind, mögliche schädigende Angewohnheiten wie z. B. das Daumenlutschen oder Schnullersaugen rechtzeitig und mit Einfühlungsvermögen abzugewöhnen. In interdisziplinärer Hinsicht empfehlen wir je nach Fall, zusätzlich einen Hals-Nasen-Ohrenarzt oder Logopäden aufzusuchen. So können Mundatmung oder Sprachstörungen ausgeschlossen oder behandelt werden. Derartige erste Maßnahmen können helfen, eine Frühbehandlung zu umgehen.

Unser Tipp: Nehmen Sie bereits mit den ersten Zähnen Ihres Kindes regelmäßige zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wahr. Gemeinsam legen wir die Bausteine für Vertrauen und eine gute Beziehung, reduzieren Angst und fördern spielerisch die Mitarbeit und Bereitschaft Ihres Kindes in Hinblick auf zukünftig anstehende zahnärztliche Kontrolluntersuchungen.

Therapiegeräte
Bleibt eine kieferorthopädische Behandlung unumgänglich, sind die dafür verwendeten Therapiegeräte äußerst selten festsitzend. Genutzt werden zur Korrektur herausnehmbare und an die Anomalie angepasste Apparaturen. Wir stellen Ihnen die zwei gängigsten Maßnahmen vor:

Mundvorhofplatte
Mit einer Mundvorhofplatte können wir zusätzlich versuchen, Ihrem Kind das Lutschen an Daumen, Finger oder Schnuller abzugewöhnen. Diese sieht fast aus wie ein Schnuller und wird ähnlich verwendet. Der Unterschied liegt in einem ovalen, flachen Mundstück, das vor den Zähnen aufgesetzt wird. Mit ihm trainiert Ihr Kind die normale Mundfunktion.

Dehnplatte
Eine Dehnplatte wird z. B. bei einem Kreuzbiss (Seitenzähne beißen nicht richtig aufeinander) eingesetzt. Sie ist herausnehmbar und hat die Funktion, den zu schmalen Kiefer zu dehnen. Der Zahnbogen wird somit erweitert oder Zahnfehlstellungen werden korrigiert.

Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen notwendig, können diese im Wechselgebiss bzw. mit den bleibenden Zähnen im Alter zwischen 8 und 15 Jahren erfolgen.

Sie möchten die Zähne Ihres Kindes prüfen lassen oder ihm das Daumenlutschen abgewöhnen? Wir unterstützen Sie und Ihr Kind dabei gerne! Individuell und mit Einfühlungsvermögen.

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